Wichtige Änderungen ab Januar 2020 / Wohngebäude

Ab dem 24.01.2020 profitieren Sie von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen in vielen Produkten der KfW-Bankengruppe.

KfW- Programm 430 Investitionszuschuss – Einzelmaßnahmen

20% Investitionszuschuss für alle Einzelmaßnahmen (früher 10 %) wie

  • Fensteraustausch,
  • Dachsanierung,
  • Dämmung der Außenwände usw.

Förderfähig sind alle Kosten, die mit der Durchführung der Sanierung entstehen bis zu 10.000 € Zuschuss pro Wohneinheit.

ACHTUNG: Ab 2020 hat das BAFA (Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle) die Förderung der Heizungsanlagen als Einzelmaßnahmen übernommen.

Heizen mit Erneuerbaren Energien wird attraktiver

Im Bestand sowie beim Neubau gefördert werden:

  • Biomasse- oder Wärmepumpenanlagen: 35%
  • Solarkollektoranlagen: 30%
  • Heizungsanlagen mit Einbindung der erneuerbaren Wärmeerzeugung (s.g. EE Hybride): 35%
  • Heizungsanlagen mit später Einbindung der erneuerbaren Wärmeerzeugung s.g. Gas-Hybridheizungen (die Einbindung muss innerhalb von 2 Jahren erfolgen): 20%
  • Neu: Austauschprämie-Ölheizung 10% zusätzlich!
    Die Fördersätze erhöhen sich um jeweils 10% der förderfähigen Investitionskosten beim Austausch von alten Öl-Heizungen, welche nicht älter als 30 Jahre alt sind und somit der Austauschpflicht nicht unterlegen.

Die Förderungen werden als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet.

Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (auch ein Kauf von saniertem Wohnraum)

Wer sein Haus zum KfW-Standard saniert und in Folge dessen den Primärenergiebedarf für Heizung und Warmwasser sowie die Transmissionswärmeverluste durch Gebäudehülle deutlich reduziert (z. B. auf 115, 100, 85,70 oder 55 kWh/m²) profitiert von verbesserten Kredit- Konditionen der KfW-Bankengruppe. Der Tilgungszuschuss bei maximalem Kreditbetrag variiert, je nach erreichtem Standard von 30.000 bis 48.000€ pro Wohneinheit.

KfW- Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)

  • Erhöhung des Tilgungszuschusses um 12,5 %
  • Erhöhung des maximales Kreditbetrages auf 120.000 €
  • Maßnahme
  • KfW-Effizienzhaus 55
  • KfW-Effizienzhaus 70
  • KfW-Effizienzhaus 85
  • KfW-Effizienzhaus 100
  • KfW-Effizienzhaus 115
  • KfW-Effizienzhaus Denkmal
  • Tilgungszuschuss in %
  • 40% von 120.000 (max. Kreditbetrag)
  • 35% von 120.000 (max. Kreditbetrag)
  • 30% von 120.000 (max. Kreditbetrag)
  • 27,5% von 120.000 (max. Kreditbetrag)
  • 25% von 120.000 (max. Kreditbetrag)
  • 25% von 120.000 (max. Kreditbetrag)
  • Tilgungszuschuss in €uro/WE
  • bis zu 48.000 €
  • bis zu 42.000 €
  • bis zu 36.000 €
  • bis zu 33.000 €
  • bis zu 30.000 €
  • bis zu 30.000 €
  • Der Zuschuss für Gasheizung- Brennwerttechnik ist entfallen.
  • Gas-Brennwerttechnik wird nur bei Einbindung mit erneuerbaren Energien gefördert (siehe unten Hybridheizungen).
  • Die Anträge werden über BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle) gestellt.

Nicht mehr gefördert werden:

  • Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl werden (Öl- Brennwertkessel, ölbetriebene KWK Anlagen)
  • Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden, wenn ein Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl eingebaut wird
  • „Heizungspaket“ und „Lüftungspaket“ im KfW- Programm 430 Einzelmaßnahmen

BAFA -Förderung für die Optimierung der Heizungsanlage in Höhe von 30% der förderfähigen Netto-Investitionskosten

Förderfähige Investitionen

  • Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente
    • Umwälzpumpen und
    • Warmwasser-Zirkulationspumpen

Einschließlich der Kosten für den fachgerechten Einbau und direkt mit der Maßnahme verbundenen Materialkosten

  • Heizungsoptimierung durch einen hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen

In Verbindung mit dem hydraulischen Abgleich können zusätzliche Investitionen und Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen gefördert werden. Dabei handelt es sich um die Anschaffung und die fachgerechte Installation von:

  • voreinstellbaren Thermostatventilen
  • Einzelraumtemperaturreglern
  • Strangventilen
  • Technik zur Volumenstromregelung
  • Separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces
  • Pufferspeichern
  • die professionell erledigte Einstellung der Heizkurve